MITARBEITERGUIDE

ADRESSE

Tennis-Club Bad Homburg e. V.
Paul-Ehrlich-Weg 5
61348 Bad Homburg vor der Höhe

ANREISE

Das Parkhaus am Seedammbad ist aufgrund eines Brandes leider nicht nutzbar. Wir bitten alle Mitarbeiter, wenn möglich die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.

LAGEPLAN

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DEINE ARBEITSSCHUTZHINWEISE

Verhalten bei Unfällen und Notfälle
Bei Unfällen musst du sofort Hilfe leisten. Falls erforderlich, ziehe einen Ersthelfer oder Sanitäter hinzu. In Notfällen rufst du über die Notrufnummer 112 den Rettungsdienst an. Nachdem ein Notruf abgesetzt wurde, informierst du unverzüglich die Produktionsleitung oder die technische Leitung. Weitere Erste-Hilfe-Leistungen und Unterstützung erhältst du im Bereich Production & Operations.  

Warnwestenpflicht und Verkehr auf dem Betriebsgelände
Das Tragen einer Warnweste ist ab dem Betreten des Betriebsgeländes während des Auf- und Abbaus verpflichtend. Auf allen Verkehrsflächen musst du jederzeit mit einem hohen Aufkommen von Stapler-, Pkw- und Lkw-Verkehr rechnen.  Achte daher besonders auf deine Umgebung und bewege dich aufmerksam und vorausschauend auf dem Gelände.  

Grundsätzliches Verhalten
Beachte jederzeit die auf dem Gelände angebrachten Sicherheitskennzeichen und Sicherheitshinweise. In allen Bereichen der Produktionsstätte besteht eine erhöhte Gefahr durch Stolpern, Stürzen und Ausrutschen. Bewege dich daher umschauend und aufmerksam. Das Tragen von Kopfhörern, In-Ears oder anderen Geräten ist nur zulässig, sofern dasHörvermögen dadurch nicht eingeschränkt wird. Der Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln ist während der Arbeitszeit sowie auf dem gesamten Gelände verboten. Das Nutzen von Rollern und E-Scootern ist untersagt. Das Mitfahren auf Gabelstaplern und Elektrohubwagen sowie das sogenannte „Surfen“ auf Hubwagen ist untersagt. Betritt ausschließlich die Bereiche, die von der Produktionsleitung oder der technischen Leitung für die Ausführung deiner Arbeiten freigegeben wurden. Achte jederzeit auf Sauberkeit und Ordnung an deinem Arbeitsplatz und in deinem Arbeitsumfeld.  

Räumung
Wenn du durch eine Aufforderung oder Durchsage dazu angewiesen wirst, musst du das Veranstaltungsgelände unverzüglich über den nächstgelegenen Notausgang verlassen. Unterstütze hilflose oder mobilitätseingeschränkte Personen, sofern dies gefahrlos möglich ist. Informiere andere Personen über die Räumung und fordere sie auf, das Gelände ebenfalls zu verlassen. Bei einer Räumung während des Auf- oder Abbaus begeben sich alle Beschäftigten ausschließlich zur Sammelstelle (siehe Lageplan). Folge den Anweisungen der Einsatzkräfte sowie der Produktions- und technischen Leitung.  

Brandschutz
Das Rauchen ist in Innenräumen, Containern und Zelten verboten. Feuer sowie offene Flammen sind auf dem Gelände nicht gestattet. Feuerlöscheinrichtungen und deren Zugänge müssen jederzeit freigehalten werden. Mache dich vor Arbeitsbeginn mit den Standorten der Feuerlöscheinrichtungen vertraut. Brände und Rauchentwicklungen sind sofort zu melden. Falls keine Eigengefährdung besteht und du entsprechend unterwiesen bist, versuche den Brand mit den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen zu bekämpfen.
Dabei gilt immer: Eigenschutz hat Vorrang.  

Weitere PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
Während der Arbeiten musst du Sicherheitsschuhe mindestens der Schutzklasse S1P (P: Durchtrittschutz der Schuhsohle) tragen. Montagehandschuhe sind immer dann zu tragen, wenn eine Verletzungsgefahr für Finger oder Hände besteht.Verwende für Schneidarbeiten ausschließlich geeignete Sicherheitsmesser.Trage zudem stets feste und robuste Arbeitskleidung, die für die auszuführenden Tätigkeiten geeignet ist.  

Flurförderzeuge und Hubarbeitsbühnen
Das Bedienen von Flurförderzeugen und Hubarbeitsbühnen ist ausschließlich Personen gestattet, die über die erforderliche Qualifikation verfügen und einen entsprechenden Fahrauftrag erhalten haben. Ohne gültige Berechtigung dürfen diese Arbeitsmittel weder bedient noch genutzt werden.  

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Alle eingesetzten elektrischen, ortsveränderliche Betriebsmittel (Geräte und Leitungen) müssen für die vorgesehene Verwendung geeignet und geprüft sein.  

Benutzung von Arbeitsmitteln und Betriebsmitteln Vor jedem Einsatz musst du alle Arbeitsmittel und Betriebsmittel einer Sichtprüfung unterziehen. Arbeitsmittel, die augenscheinlich defekt oder beschädigt sind, dürfen nicht verwendet werden. Sie müssen sofort aus dem Arbeitsbereich entfernt und eindeutig als defekt gekennzeichnet werden. Informiere unverzüglich die zuständige aufsichtführende Person über festgestellte Mängel oder Defekte.Stelle sicher, dass defekte Arbeitsmittel bis zur Instandsetzung oder Entsorgung nicht erneut benutzt werden. Eine eindeutige Kennzeichnung ist dabei mindestens erforderlich.

Wetter und Verhalten bei Unwetter
Bei Arbeiten im Freien musst du geeignete Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch Witterungseinflüsse treffen. Dazu gehören insbesondere:Achte darauf, ausreichend zu trinken. Nutze geeigneten Sonnenschutz, z. B. Sonnencreme, Kopfbedeckung und Sonnenbrille. Trage bei Bedarf geeignete Wetterschutzkleidung, z. B. eine Regenjacke, ein Regencape oder nutze einen Schirm. Halte dich nach Möglichkeit im Schatten auf. Beobachte die Wetterlage eigenverantwortlich. Bei drohendem Unwetter oder anderen gefährlichen Wetterereignissen musst du deine Arbeiten rechtzeitig unterbrechen und einen sicheren Schutzbereich aufsuchen. Grundsätzlich gilt: Eigenschutz geht vor Sachschutz.

Meldung von Unfällen

Unfälle und Beinahe-Unfälle musst du unverzüglich deinem Verantwortlichen, dem Projektverantwortlichen oder dem Koordinator für Arbeitsschutz melden. Alle Unfälle und Beinahe-Unfälle sind zu dokumentieren. Verletzungen, die eine Erste-Hilfe-Leistung erfordern, müssen zusätzlich im Verbandbuch eingetragen werden. Durch die Meldung und Dokumentation können geeignete Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Ereignisse getroffen werden. Betritt ausschließlich die Bereiche, die für die Ausführung deiner Arbeiten freigegeben wurden. Den Anweisungen der Produktionsleitung, technischen Leitung sowie der aufsichtführenden Personen ist dabei Folge zu leisten.

ÖFFNUNGSZEITEN AKKREDITIERUNG

Ab dem 18. Juni 2026 gilt für alle Mitarbeiter eine Akkreditierungspflicht.

16. Juni – 19. Juni
8:00 - 18:00 Uhr
20. Juni – 27. Juni
8:30 Uhr bis zum Beginn des letzten Spiels

ÖFFNUNGSZEITEN MITARBEITERVERPFLEGUNG

Die Mitarbeiterverpflegung (siehe Anfahrt & Lageplan) hat von Dienstag, den 16.06., bis einschließlich Samstag, den 27.06.2026, geöffnet.

Mittagessen
11:00 – 16:00 Uhr
Abendessen
17:00 – 20:00 Uhr
Softgetränke
8:00 – 21:00 Uhr 


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